Verhaltensrichtlinien
Die Jurymitglieder sind verpfl ichtet, sich an die Verhaltensrichtlinien der Prinzessinvon-Asturien-Stiftung zu halten, welche das Engagement der Institution für ethisches
Verhalten in ihrer gesamten Aktivität zum Ausdruck bringen.
Ernennung und
Konstituierung der
Jurys
Die Jurys, je eine pro Sparte, werden jährlich von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung
nach den von ihrem Stiftungsrat genehmigten Kriterien ernannt. Die Jurymitglieder
dürfen weder ein hohes Amt in der spanischen Regierung ausüben, noch einer hohen
staatlichen Institution irgendeines anderen Landes angehören.
Jede Jury verfügt über einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Der Vorsitzende wird
bei der Konstituierung der Jury aus dem Kreis ihrer Mitglieder gewählt. Der Schriftführer, selbst mit Sitz und Stimme, wird vorher von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung ernannt.
Der Vorsitzende organisiert und leitet die Beratungen und die Abstimmungen. Der
Schriftführer wacht über die Einhaltung der Verordnung.
Die Sitzungen der Jury erfolgen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Am zweiten
Sitzungstag erfolgt die Bekanntgabe der Entscheidung in öffentlicher Verlesung des
Verleihungsprotokolls, gewöhnlich durch den Vorsitzenden der Jury.
Beratungen
Zur Teilnahme an den Abstimmungen müssen die Juroren vom Beginn aller Beratungen
an bis zur abschließenden Abstimmung anwesend sein.
Die Kandidaturenlisten für die einzelnen Prinzessin-von-Asturien-Preise und die
Beratungen der Jurys sind geheim.
Die Jurys müssen jederzeit unabhängig, unparteilich und gewissenhaft vorgehen.
Die Stimme ist nicht übertragbar.
Eingereichte Kandidaturen dürfen nicht modifi ziert werden.
Die Stimmabgabe hat stets in positivem Sinn zu erfolgen, wobei bis zum Ende immer
wieder die sukzessive Wahl der von der Mehrheit der Juroren bevorzugten Kandidaten
vorangebracht wird.
Der Preis wird durch Mehrheitsbeschluss an eine einzige Kandidatur verliehen. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Juryvorsitzenden den Ausschlag.